AGB
Microsoldering Reparaturen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich-Vertragsgegenstand

(1) Unsere AGB gelten für die Erbringung von Reparaturleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an,
es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des
Auftraggebers die Reparaturleistungen vorbehaltlos ausführen.

(3) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber
Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Der Reparaturauftrag des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar,
das wir durch Übergabe des Werkes bzw. Erbringung der Werkleistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge
durch uns sind freibleibend.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen und Versandkosten

(1) Maßgeblich ist der vereinbarte Preis.

(2) Die Vergütung ist nach Beendigung aller Leistungen und nach Rechnungserteilung sofort in bar zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

(3) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(4) Versandkosten: Sofern das Gerät eingesandt wird, ist die Einsendung kostenpflichtig. Die Rücksendung erfolgt zu einer Versandpauschale von 5,80 € zzgl. MwSt, sofern keine kostenfreie Selbstabholung vereinbart wurde.

§ 4 Leistungszeit

Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben worden,
so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass es sich dabei lediglich
um ungefähre Ziele handelt, die geschätzt sind. Sofern sich die Fristen verlängern, informieren wir den Auftraggeber telefonisch.

§ 5 Haftung für Mangel

(1) Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die
Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung der Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.

(2) Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(3) Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt
nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.

(4) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.

§ 6 Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen so wie aus Delikt ist
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.

(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ist
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Erlaubnis zum Eingriff:

Beim Vertragsabschluss stimmt der Auftraggeber zu, dass ein fachgerechter Eingriff vorgenommen werden darf. Sofern bei bestimmten Produkten die Gehäuse verklebt oder verschweißt sind, kann der fachgerechte Eingriff sichtliche Spuren zur Folge haben. Bei diesen Produkten wird der Auftraggeber im Vorfeld unterrichtet und gibt für diese Vorgehensweise sein Einverständnis. Bei erteilter Einverständniserklärung sind Haftungsansprüche, die ausschließlich darauf abzielen den Ursprungszustand wiederherzustellen, ausgeschlossen.

§ 8 Rücktritt vom Reparaturauftrag:

Die Vangerow GmbH kann von dem Vertrag zurücktreten, sofern trotz sach und fachgerechter Durchführung eine Reparatur nicht möglich ist. Dies ist
insbesondere dann der Fall wenn beim Vertragsabschluss die Vangerow
GmbH keine Kenntnis darüber hat, dass ein notwendiges Ersatzteil nicht
beschaffbar ist. In diesem Fall entsteht ein Vergütungsanspruch in Höhe der
Transportkosten, sofern der Auftraggeber auf den Rückversand des Gerätes besteht. Ein darüber hinausgehender Vergütungsanspruch hinsichtlich der bereits erbrachten Leistungen und einen Anspruch auf Auslagenersatz entsteht nur, wenn dies beim Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 9 Widerruf:

Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des BGB ist, steht es ihm
zu binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Dabei kann der Widerruf postalisch, per Fax oder per Email an die Vangerow GmbH erfolgen.
Der Widerruf sollte folgende Mindestangaben erfüllen:
• Name, Anschrift des Verbrauchers
• Vertragsdatum, Vertragsgegenstand
• Datum Widerruf
Sofern die 14 Tage Frist gewahrt wurde, hat die Vangerow GmbH sämtliche
Zahlungen an den Verbraucher zurückzuerstatten. Grundsätzlich in der selben Zahlungsweise wie die vorherige Zahlung durch den Verbraucher erfolgt ist. Sofern die Vangerow GmbH binnen der Widerrufsfrist keine Kenntnis über einen Widerruf hat und besteht aus dem Vertrag eine Leistungspflicht der Vangerow GmbH zur Ausführung der Reparatur, so entsteht ein Zahlungsanspruch über die angefallenen Leistungen die bis zur Kenntnisnahme des Widerrufs entstanden sind. Das Widerrufsrecht erlischt auch vor Beendigung der Frist, sofern die Vangerow GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht hat. Sofern mit dem Verbraucher der Beginn der Dienstleistung vereinbart wurde und der Verbraucher die Kenntnisnahme über das vorzeitige Erlöschen der Widerrufsfrist bestätigt hat.

§ 10 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von §
195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 11 Streitschlichtungsverfahren

Wir weisen darauf hin, dass wir weder verpflichtet, noch bereit dazu sind, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherstelle teilzunehmen.

§ 12 Form und Erklärung

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Reutlingen bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung
nicht wirksam sein, gilt anstelle der unwirksamen Klausel die gesetzliche Vorschrift.