Darf ich Smartphone-Platinen löten, wenn ich keinen Meistertitel habe?
Um es gleich vorwegzunehmen. Ja! Dürfen Sie!
Wichtig ist aber, dass Sie bei Ihrer Gewerbeanmeldung alles richtig machen!
Löten ohne Meistertitel ist ein Thema, das immer wieder diskutiert wird. Im Internet, in Foren und auch bei unseren Microsoldering-Seminaren, wo es um das Micro-Löten von Smartphone-Platinen geht.
Grund für uns, dieser Frage mal fundiert nachzugehen. In dieser Folge von unserem „Verkstattradio-Podcast“ erläutern Steffen und Tomo was es zu beachten gibt, damit Smartphone-Platinen auch ohne Meistertitel gelötet werden können. Denn wie so oft kommt es hier auf die Details an.
Die Spannung macht den Unterschied
Grundsätzlich braucht man einen Meistertitel bzw. muss einen Meister beschäftigen, um reparieren zu dürfen (und das schließt auch Lötarbeiten mit ein), wenn es sich um Geräte der Schutzklasse 1 handelt.
Eine Ausnahme gibt es bei Computern. Hier dürfen auch ohne Handwerksrolle steckbare Teile getauscht werden, Löten ist aber ohne Meister tabu. Daran beißt keine Maus einen Faden ab.
Etwas anderes ist es, wenn es um Reparaturen jeglicher Art (auch Lötarbeiten) bei Geräten der VDE-Schutzklasse 3 geht. Das sind Geräte mit Kleinspannung / Niederspannung. Darunter fällt alles, was die Werte für Wechselspannung (~/AC) 50 V und Gleichspannung (=/DC) bis 120 V nicht überschreitet. Typischerweise sind das Betriebsmittel, die nur an Sicherheitskleinspannungs- bzw. Schutzkleinspannungs-Stromquellen angeschlossen werden – z.B. Batterien oder Akkumulatoren. Darunter fallen auch Smartphones – die Akkuspannung liegt hier zwischen 3,8 und 4,5 Volt. D. h. jeder darf Smartphones reparieren und auch Lötarbeiten an diesen Geräten durchführen – das hat uns die Handwerkskammer Reutlingen bestätigt.
Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Werkstätten Post von der Handwerkskammer bekommen und ihnen das Löten verboten wird, wenn sie keine Meisterwerkstatt sind.
Woran liegt es, wenn die Handwerkskammer Lötarbeiten verbietet?
Kommt ein solcher Brief von der Handwerkskammer, ist der Schreck erst mal groß! Tatsächlich ist aber alles halb so wild, also erst mal tief durchatmen. Die Ablehnung hat nichts damit zu tun, dass Sie Smartphone-Platinen löten. Sie hat mit Sicherheit etwas damit zu tun, dass Sie Ihre Gewerbeanmeldung „unglücklich“ formuliert haben.
Schauen Sie sich das nochmals genau an. Haben Sie da als Tätigkeit vielleicht angegeben „Reparatur und Löten von elektrischen Geräten“? Oder „Reparatur von Telekommunikationsgeräten?“ Dann ist es klar, dass die Handwerkskammer damit nicht einverstanden ist. Denn elektrische Geräte und Telekommunikationsgeräte können auch zur VDE-Schutzklasse 1 oder 2 gehören und Informationstechniker und Elektrotechniker sind zulassungspflichtig Berufe (HwO, Anlage A Nr. 9 bzw. Nr. 25). D. h. ohne Meistertitel gilt: Hände weg von 230 Volt-Geräten! Nicht nur Löten ist dann tabu, sondern alle Reparaturarbeiten, bei denen ein Gerät geöffnet wird (Ausnahme Teiletausch bei Computern). D.h. die Frage ist nicht Löten ja oder nein, sondern darf ich etwas überhaupt legal ohne Meister reparieren. Also Augen auf, bei der Gewerbeanmeldung!
Worauf Sie als Smartphone-Werkstatt bei der Gewerbeanmeldung achten müssen, wenn Sie keine Meisterwerkstatt sind
Im Prinzip sind es 2 Dinge:
- Verallgemeinern Sie bei der Reparatur nie „elektrische Geräte“
- Sprechen Sie explizit von Akku-Geräten bzw. Geräten mit Kleinspannung
Die Aufführung einzelner Reparatur-Methoden (Tausch, Löten…) haben keinen Einfluss, darauf, ob Sie etwas reparieren dürfen oder nicht!