Was heißt der “Data Act” für freie Reparaturbetriebe?

GDPR Smartphone vor Euroflagge

Am 28. Juni 2023 wurde zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU eine politische Einigung über das Datengesetz erzielt. Das Gesetz unterliegt nun der förmlichen Genehmigung und tritt vermutlich Mitte 2025 in Kraft.

Mit dem „Data Act“ der EU werden Regeln für die faire Nutzung von Daten festgelegt. Hersteller müssen den Nutzern von vernetzten Geräten dann direkten Zugang zu den von diesen Geräten erzeugten Daten gewähren.„Den Nutzern“, wohlgemerkt. Nicht aber den freie Reparaturbetrieben! Allerdings können Nutzer diese Daten an Dritte ihrer Wahl weitergeben und dadurch auch freien Reparaturwerkstätten zugänglich machen. Ziel der Änderung ist u.a., die Abhängigkeit der Verbraucher von den Herstellern zu reduzieren und ihnen ein echtes Wahlrecht darüber zu geben, wo sie reparieren lassen.

In der Deutschen Handwerkszeitung ist dazu ein sehr guter Artikel zu finden, in dem auch Steffen Vangerow zu Wort kommt. Seine Forderungen gehen aber noch einen Schritt weiter. Er fordert ein grundsätzliches Verbot von Blockadesoftware und dass Reparaturbetriebe direkt Zugriff auf Reparatursoftware bekommen. “Jeder Fachbetrieb sollte Zugriff auf die Software haben, um ausgetauschte Komponenten freizuschalten. Für Verbraucher ergeben Reparaturen nur Sinn, wenn danach auch alles wirklich funktioniert und wenn die Reparaturen einfach und schnell erledigt werden können.“

Die Herausgabe von Reparatursoftware ist im Data Act allerdings kein Thema – ebenso wenig wie die angesprochenen Software-Blockaden der Hersteller. Auch bei Smartphones und Tablets müssen sich die Reparaturbetriebe wohl noch gedulden. Diese werden im Data Act nicht erwähnt bzw. fallen Kommunikationsgeräte nicht in den Anwendungsbereich des Data Acts.

Den Artikel der Handwerkszeitung mit vielen interessanten Hintergrundinformationen finden Sie hier.

Bild von Biljana Jovanovic auf Pixabay

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